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   BVerwG, 27.09.1978 - 1 WB 164.77   

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BVerwG, 27.09.1978 - 1 WB 164.77 (https://dejure.org/1978,303)
BVerwG, Entscheidung vom 27.09.1978 - 1 WB 164.77 (https://dejure.org/1978,303)
BVerwG, Entscheidung vom 27. September 1978 - 1 WB 164.77 (https://dejure.org/1978,303)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zweckmäßigkeit organisatorischer Maßnahmen - Unterministerielle Vereinbarungen - Beurteilung des Gerichts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BVerwGE 63, 139
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 04.11.1975 - I WB 125.74

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 27.09.1978 - 1 WB 164.77
    Er muß es deshalb grundsätzlich hinnehmen, daß durch eine dienstlich notwendige Versetzung auch die Belange seiner Ehefrau und seiner Kinder berührt werden; insbesondere zwingt der Wunsch der Ehefrau eines Soldaten, in ihrer gewohnten Umgebung zu bleiben und ihre derzeitige Beschäftigung weiterhin ausüben zu können, die personalbearbeitende Stelle nicht, von einer dienstlich notwendigen Versetzung Abstand zu nehmen (BVerwG Beschlüsse vom 4. November 1975 - 1 WB 125/74 - und vom 1. Februar 1978 - 1 WB 28/77).
  • BVerwG, 26.04.1978 - 1 WB 24.78

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 27.09.1978 - 1 WB 164.77
    Die Zweckmäßigkeit der im Zuge dieser Anpassung getroffenen organisatorischen Maßnahmen und interministeriellen Vereinbarungen unterliegt nicht der Beurteilung des auf die Prüfung der Rechtmäßigkeit militärischer Maßnahmen des Über-/Unterordnungsverhältnisses zwischen Vorgesetzten und Untergebenen beschränkten Senats (vgl. § 17 Abs. 3 WBO; BVerwG Beschlüsse vom 31. Juli 1969 - 1 WB 75/69 - und vom 26. April 1978 - 1 WB 24/78).
  • BVerwG, 31.07.1969 - I WB 75.69

    Beschwerde über personelle Kürzungen beim Materialamt der Bundeswehr durch den

    Auszug aus BVerwG, 27.09.1978 - 1 WB 164.77
    Die Zweckmäßigkeit der im Zuge dieser Anpassung getroffenen organisatorischen Maßnahmen und interministeriellen Vereinbarungen unterliegt nicht der Beurteilung des auf die Prüfung der Rechtmäßigkeit militärischer Maßnahmen des Über-/Unterordnungsverhältnisses zwischen Vorgesetzten und Untergebenen beschränkten Senats (vgl. § 17 Abs. 3 WBO; BVerwG Beschlüsse vom 31. Juli 1969 - 1 WB 75/69 - und vom 26. April 1978 - 1 WB 24/78).
  • BVerwG, 01.02.1978 - 1 WB 28.77

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 27.09.1978 - 1 WB 164.77
    Er muß es deshalb grundsätzlich hinnehmen, daß durch eine dienstlich notwendige Versetzung auch die Belange seiner Ehefrau und seiner Kinder berührt werden; insbesondere zwingt der Wunsch der Ehefrau eines Soldaten, in ihrer gewohnten Umgebung zu bleiben und ihre derzeitige Beschäftigung weiterhin ausüben zu können, die personalbearbeitende Stelle nicht, von einer dienstlich notwendigen Versetzung Abstand zu nehmen (BVerwG Beschlüsse vom 4. November 1975 - 1 WB 125/74 - und vom 1. Februar 1978 - 1 WB 28/77).
  • BVerwG, 07.04.1988 - 1 WB 47.87

    Soldat - Anspruch auf bestimmte Verwendung - Ausbildungskonzeptionen -

    Ausbildungskonzeptionen des Bundesministers der Verteidigung unterliegen als Organisationsmaßnahmen nicht der gerichtlichen Nachprüfung (wie BVerwGE 63, 139 f.; 73, 350 und 76, 336 f.).

    Denn der Senat hat nicht darüber zu befinden, ob Tornado-Flugzeugführeroffiziere, die nach unwidersprochenem Vortrag des BMVg gegenwärtig in C.../England als Ausbilder für das Waffensystem Tornado eingesetzt werden, in naher oder ferner Zukunft auch in Sheppard als Fluglehrer Verwendung finden können und sollen; ihm obliegt nur die Prüfung, ob sich bei der gegebenen Organisation der Tornado-Flugzeugführerausbildung eine konkrete Personalmaßnahme oder deren Ablehnung als rechtmäßig erweist oder nicht (BVerwGE 63, 139 f.; 75, 335 f.).

  • OVG Schleswig-Holstein, 16.05.2003 - 3 LB 107/02

    Bewilligung von Altersteilzeit; Vereinbarkeit des § 88a Abs. 3

    Von den vorgenannten Grundsätzen geht das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung für das Tatbestandsmerkmal des "dienstlichen Bedürfnisses" im Zusammenhang mit den beamtenrechtlichen Regelungen über die Versetzung (vgl. § 32 LBG, § 26 BBG) und Abordnung (vgl. § 33 LBG, § 27 BBG) sowie den soldatenrechtlichen Regelungen über die Versetzung (vgl. Ziffer 4 der Richtlinie zur Versetzung, zum Dienstpostenwechsel und zur Kommandierung von Soldaten, VMBl. 1988, S. 76) aus (BVerwGE 26, 65, 74 ff [BVerwG 25.01.1967 - VI C 58/65]; BVerwG, Buchholz 237.6 § 31 LBG Niedersachsen Nr. 1 für das Beamtenrecht; BVerwGE 53, 95, 97 [BVerwG 11.11.1975 - I WB 24/75]; 63, 139, 140 [BVerwG 27.09.1978 - 1 WB 164/77]; 93, 232, 234 f [BVerwG 26.02.1992 - 1 WB 133/90]ür das Soldatenrecht; vgl. ferner Leisner, ZBR 1989, 193, 199 f; Günther, ZBR 1978, 73, 78 f; Plog/Wiedow/Beck/Lemhöfer § 26 BBG Rn 22; § 172 BBG Rn 23; Schütz/Maiwald § 28 LBG NRW Rn 83 f).
  • BVerwG, 18.02.1986 - 1 WB 90.83

    Wehrrecht - Bundeswehr - Beurteilungssystem - Dienstaufsicht -

    Soweit es Fragen der militärischen oder personalorganisatorischen Zweckmäßigkeit betrifft, unterliegt es nicht der Kontrolle durch die zuständigen Wehrdienstgerichte (vgl. BVerwGE 53, 95; 63, 139; 73, 235; 73, 350).
  • BVerwG, 06.09.1988 - 1 WB 86.88

    Voraussetzungen für die Versetzung eines Soldaten - Anforderungen an die

    Der Senat verkennt nicht, daß der Antragsteller durch den nunmehr notwendigen dritten Umzug seit Mai 1984 besondere Belastungen im persönlichen Bereich zu tragen hat; diese halten sich jedoch im Rahmen dessen, was dem - ledigen - Offizier noch zugemutet werden kann (vgl. BVerwGE 63, 139 f.).
  • BVerwG, 12.02.1985 - 1 WB 126.83

    Voraussetzungen für die Vergabe von Orden und Ehrenzeichen an Soldaten der

    Das Recht des BMVg, das äußere Erscheinungsbild des Soldaten im Rahmen dieses ihm übertragenen, der gerichtlichen Überprüfung grundsätzlich nicht zugänglichen Organisationsrechts (vgl. BVerwGE 63, 139) eigenverantwortlich zu gestalten, umfaßt auch das Recht, der Besonderheit des Soldatentums Rechnung zu tragen, wonach das äußere Erscheinungsbild einer Truppe durch eine einheitliche (uniforme) Dienstbekleidung geprägt wird.
  • BVerwG, 18.02.1986 - 1 WB 64.84

    Sportliche Leistungsfähigkeit eines Berufssoldaten - Feststellung der

    Soweit es Fragen der militärischen oder personalorganisatorischen Zweckmäßigkeit betrifft, unterliegt es nicht der Kontrolle durch die zuständigen Wehrdienstgerichte (vgl. BVerwGE 53, 95; 63, 139 [BVerwG 27.09.1978 - 1 WB 73/77]; 73, 235 [BVerwG 22.07.1981 - 1 D 41/80]; 73, 350) [BVerwG 26.02.1982 - 1 WB 158/79].
  • BVerwG, 11.12.1985 - 1 WB 104.85

    Rückgängigmachung einer Beförderungsentscheidung zugunsten eines übergangenen

    Die generelle Entscheidung des BMVg, Dienstposten im Bereich des Territorialheeres anteilig auch mit Soldaten der Luftwaffe und der Marine zu besetzen, ist Ausfluß seiner Organisationsgewalt und schon deshalb - ebenso wie andere Zweckmäßigkeitserwägungen - der gerichtlichen Kontrolle entzogen (ständige Rechtsprechung des Senats; vgl. BVerwGE 63, 139).
  • BVerwG, 27.11.1984 - 1 WB 65.84

    Streit um die Versetzung eines Berufssoldaten - Dienstliche Unmöglichkeit einer

    Denn alle Einzelmaßnahmen, die von militärischen Dienststellen oder Vorgesetzten auf der Grundlage organisatorischer Maßnahmen gegenüber dem Soldaten getroffen werden, können von den Gerichten daraufhin überprüft werden, ob der Soldat dadurch in seinen Rechten verletzt worden ist (BVerwGE 63, 139 [BVerwG 27.09.1978 - 1 WB 164/77]; BVerwG NZWehrr 1983, 27 m.w.N.).
  • BVerwG, 09.11.1994 - 1 WB 44.94

    Versetzung wegen Auflösung einer Bundeswehreinheit - Aufstellung eines

    Im übrigen kann die militärische Notwendigkeit der Besetzung eines Dienstpostens vom Gericht nicht überprüft werden (Beschlüsse vom 30. Januar 1968 - BVerwG 1 WB 25.67 - , vom 27. September 1978 - BVerwG 1 WB 164.77 - <BVerwGE 63, 139> und vom 22. Februar 1984 - BVerwG 1 WB 60.82 -).
  • BVerwG, 05.08.1986 - 1 WB 114.85

    Versetzbarkeit des Soldaten - Besondere Sprachkenntnisse - Dienstposten

    Die STAN-Änderung selbst unterliegt dabei als organisatorische Maßnahme der zuständigen Vorgesetzten nicht der gerichtlichen Nachprüfung (BVerwGE 63, 139).
  • BVerwG, 06.08.1981 - 1 WB 17.80

    Zulassung zur Reserveoffizierslaufbahn - Höchstaltersgrenze - Truppendienst

  • BVerwG, 20.07.1995 - 1 WB 112.94

    Anspruch eines Soldaten auf eine bestimmte Verwendung - Feststellung der

  • BVerwG, 14.03.1989 - 1 WB 68.88

    Anforderungen an die Versetzung eines Soldaten - Anforderungen an die

  • BVerwG, 16.06.1988 - 1 WB 103.88

    Vorliegen eines dienstlichen Bedürfnisses für die Versetzung eines Soldaten

  • BVerwG, 17.03.1987 - 1 WB 108.86

    Antrag eines Offiziers des militärfachlichen Dienstes auf Aufhebung einer ihm

  • BVerwG, 19.02.1986 - 1 WB 130.83

    Grundsätze der Laufbahnbeurteilung von Soldaten der Bundeswehr - Umfang der

  • BVerwG, 20.02.1985 - 1 WB 54.84

    Verwendungsbereiche - Zuordnung der Dienstposten - Organisationsrecht

  • BVerwG, 29.04.1981 - 1 WB 99.79

    Herunterstufung des Dienstpostens - Versetzbarkeit eines Soldaten - Dienstliches

  • BVerwG, 26.07.1989 - 1 WB 80.89

    Versetzung eines Pressestabsoffiziers und Abteilungsleiters zum

  • BVerwG, 13.05.1982 - 1 WB 63.82

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 18.02.1982 - 1 WB 102.81

    Voraussetzungen für die Übernahme in eine Offizierslaufbahn - Für einen

  • BVerwG, 22.07.1981 - 1 WB 75.79

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 06.07.1984 - 1 WB 80.84

    Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung bezüglich einer verfügten

  • BVerwG, 09.11.1983 - 1 WB 29.83

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 26.05.1983 - 1 WB 29.82

    Antrag eines Soldaten auf Versetzung zu einem Kampftruppenteil - Anspruch auf

  • BVerwG, 14.12.1982 - 1 WB 112.81

    Beurteilungsspielraum der militärischen Vorgesetzten zur Beurteilung der

  • BVerwG, 09.11.1982 - 1 WB 35.82

    Entscheidung über die Kosten nach übereinstimmender Erklärung der Erledigung der

  • BVerwG, 13.10.1983 - 1 WB 151.82

    Versetzung eines Soldaten - Anspruch auf eine bestimmte Verwendung - Entscheidung

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